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Zahlung
5.1 Der Kunde ist zur Zahlung des Gesamt-/Restpreises sofern nichts
1.1"anderes vereinbart nach Durchführung der Dienstleistung in Bar und
1.1"ohne Abzug verpflichtet. Nach Absprache kann Bezahlung innerhalb
1.1"von zehn Tagen nach Rechnungslegung vereinbart werden.
1.1"Maßgeblich ist stets das Datum des Zahlungseingangs bei uns bzw.
1.1"das Wertstellungsdatum bei Eingängen auf dem Bankkonto.
5.2 Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht
1.1"nach, so sind wir berechtigt, mindestens 5% Verzugszinsen sowie
1.1"Schadenersatz in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalten
1.1"wir uns vor.
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